Lebenspartnerschaft heißt ja zum Partner
Du bist dir sicher, dass du die Eine gefunden hast. Die Richtige, die du dir für den Rest deines Lebens an deiner Seite wünscht. Seit dem 1. Oktober 2017 können endlich auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe schließen. Während es bis zu diesem Zeitpunkt zwar schon die Möglichkeit gab, eine Lebenspartnerschaft offiziell eintragen zu lassen, gab es bis dahin jedoch teilweise erhebliche Unterschiede zwischen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und einer Ehe.
Kinder in der Lebenspartnerschaft
Der größte und zumeist schwerwiegendste Unterschied zwischen einem Ehepaar und einer eingetragenen Partnerschaft war, in der Konstellation der alten Rechtsprechung, das Adoptionsrecht.
Häufig ist die Absicht eine Familie zu gründen, einer der Hauptanlässe, weshalb Paare beschließen, sich auch offiziell aneinander zu binden. Nach der alten Rechtsprechung war es gleichgeschlechtlichen Paaren nicht erlaubt, ein fremdes Kind anzunehmen und großzuziehen. Die einzige Möglichkeit war in diesem Bereich die sogenannte Sukzessivadoption. Hierbei kann der Partner eines Elternteils dessen leibliches Kind adoptieren. Diese Möglichkeit war unabhängig davon, ob es sich um ein gleichgeschlechtliches Pärchen oder Mann und Frau handelte.
Von der Lebenspartnerschaft zur Ehe
Seit letztem Jahr besitzen gleichgeschlechtliche Paare die gleichen Rechte wie alle anderen Paare innerhalb ihrer Ehe. Diese Änderung impliziert auch das Recht auf Adoption.
Durch die Gesetzesänderung haben alle Paare, die in einer offiziell eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, die Möglichkeit, diese in eine Ehe umwandeln zu lassen. Entscheidet ihr euch heute, oder habt ihr euch nach dem 1. Oktober 2017 dazu entschieden, auch offiziell „Ja“ zueinander zu sagen, so steht einer klassischen Eheschließung, mit allen Rechten und Pflichten, nichts mehr im Wege. Neben den reinen Begrifflichkeiten, wie Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag, hat sich durch die Vereinheitlichung vor allem auf der Gesellschaftsebene viel getan. Dass die Ehe nun für jede Paarkonstellation möglich ist und geschlechtliche Unterschiede keine Rolle mehr spielen, führt dazu, dass auch die gesellschaftliche Akzeptanz sowie das Verständnis füreinander kontinuierlich weiter wächst.
Lebenspartnerschaft eintragen lassen
Habt ihr euch entschlossen, offiziell eine Lebenspartnerschaft zu führen, so sollte sie eingetragen werden. Dies geschieht beim Standesamt ins Lebenspartnerschaftsregister. Erst danach haben beide Partner Rechte und Pflichten wie bei einer Ehe.